Fachsteuerberater für Heilberufe

Durch eine Zusatzqualifikation mit 130 Stunden Unterricht im Bereich heilberufliche Grundbegriffe, Grundlagen des Heilberufsrechts, Grundlagen der Abrechnung nach EBM und GOÄ sowie BEMA und GOZ und erfolgreich abgelegter Prüfung im Jahr 2011 bin ich berechtigt den Titel Fachsteuerberater für Heilberufe zu führen.

Ständige Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Arztrecht und speziellen Fragen zum Steuerrecht bei Ärzten helfen dieses Wissen immer aktuell zu halten.

Gerne berate ich Heilberufler vollumfänglich von der Praxisübernahme bis zum späteren Verkauf Ihrer Praxis.
  • Praxisgründungsberatung
  • Investitions- und Expansionsplanung
  • Umsatz- und Ertragsplanung mit Liquiditätsplanung
  • Soll-Ist-Vergleich
  • Steuerrücklagenberechnung
  • Lohnfragen
  • Fertigung der laufenden Buchhaltung und der Gewinnermittlung